Artikel finden


Benutzername:
Kennwort:

Anzeige


Job finden

Stichwort:
 
 
(studentische) Nebenjobs
Auszubildender
Berufseinsteiger, Trainee/ Volontär
Praktikant
Werkstud./ Diplomanden
 
 
KARRIERE / Berufseinstieg / Recruiting Events / TALENTS - Die Jobmesse KONTAKT SITEMAP

Talents 2010 - Die Jobmesse in München

Am 25. und 26. August 2010 werden sich im M,O,C, Veranstaltungscenter in München wieder Top-Unternehmen mit bundesweit offenen Positionen auf der TALENTS – Die Jobmesse präsentieren. TALENTS ist eine der führenden Recruitingveranstaltungen mit Vorauswahl in Deutschland und wird auch 2010 wieder gemeinsam von der Süddeutschen Zeitung und der bmv Consulting GmbH ausgerichtet.

Offene Stellen

Achtung: Alle teilnehmenden Unternehmen werden mit offenen Positionen vertreten sein. Dies ist Voraussetzung für Firmen, die an der TALENTS teilnehmen möchten! Eine Teilnahme aus reinen Imagegründen ist für Unternehmen nicht möglich.

Die TALENTS richtet sich an examensnahe Kandidaten und Bewerber aller Fachrichtungen mit bis zu 5 Jahren Berufserfahrung und hat sich für Kandidaten auf der Suche nach dem Berufseinstieg oder dem nächsten Karriereschritt längst zur Pflichtveranstaltung entwickelt.

Für die TALENTS 2010 registrieren

Für die TALENTS 2010 können Sie sich als Bewerberin oder Bewerber für die Gespräche mit den rekrutierenden Unternehmen bereits jetzt registrieren und kostenlos an unserer Vorauswahl teilnehmen.

Die Teilnahmeplätze sind begrenzt, daher empfehlen wir eine frühzeitige Registrierung unter

http://www.talents.de/bewerbung.html

Weitere Informationen zu den TALENTS Veranstaltungen unter

www.talents.de

 

Karrierelounge

Den richtigen Arbeitgeber finden

Employer Branding

Absolventen gesucht

Consulting in der Krise?

Einzug des Kapitalismus


Jetzt bookmarken:addthis.comdel.icio.usdigg.comgoogle.comMister Wongstumbleupon.comTechnorati
STUDIUM  |   KARRIERE  |   LEBEN   Mediadaten  |   KONTAKT  |   IMPRESSUM
Copyright © Evoluzione Media AG
Eine Verwertung der urheberrechtlich geschutzten Beitrage, insbesondere durch
Vervielfaltigung oder Verbreitung auch in elektronischer Form, ist ohne vorherige
Zustimmung unzulassig und strafbar, soweit sich aus dem Urhebergesetz nichts
anderes ergibt.