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Fernweh

Krank in der Fremde

Ob Work & Travel, Auslandspraktikum oder -semester: Fast jeder sucht während des Ausbildung einmal das Weite. Aber was ist eigentlich los, wenn man krank wird? Wer zahlt und welche Versicherungen sollte man haben? Wir fragten nach bei Dr. Andreas Bittl, von der Allianz Deutschland AG.

Catching the flu in NYC © David Niblack

Was ist eigentlich los, wenn ich während des Auslandssemesters erkranke?
Wird man im Ausland ernstlich krank und muss von einem Arzt ambulant oder stationär behandelt werden, muss der Patient die Arzt- und Medikamentenrechnungen zunächst vorstrecken. Nur wer ausreichend krankenversichert ist, erhält in der Regel die Kosten für die Behandlung zurück.

Bin ich denn über die gesetzliche Krankenversicherung ausreichend versichert? Und gibt es Unterschiede, ob Länder zur EU gehören oder nicht?
Die gesetzliche Krankenkasse erstattet die Kosten, wenn die Behandlung in einem EU-Land oder einem Land, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, durchgeführt wurde. Aber nur zu Kassensätzen des jeweiligen Landes. Oft bleibt man dadurch auf einem Teil der Kosten sitzen. Dazu kommt, dass selbst in den europäischen Nachbarländern viele Ärzte und Kliniken die Europäischen Krankenversicherungskarte der gesetzlichen Kranken versicherung nicht akzeptieren. Dann wird man als Privatpatient behandelt – gegen eine dementsprechend höhere Rechnung. Bestimmte Leistungen wie die in der Regel sehr teuren Kranken-Rücktransporte dürfen gesetzliche Krankenkassen nicht übernehmen. Im Ernstfall können dann Kosten von mehreren zehntausend Euro auf einen zukommen. In allen Nicht-EU-Ländern, wie  etwa der USA oder Australien, besteht keine Absicherung über die deutschen Krankenkassen.

Ich brauche also einen speziellen Auslandskrankenschutz?
Wer gesetzlich versichert ist und ins Ausland reist, dem empfehle ich unbedingt, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Die üblichen Urlaubs versicherungen gelten in der Regel maximal sechs Wochen im Jahr. Jeder längere Auslandsaufenthalt, beispielsweise für ein Auslandssemester, muss speziell versichert werden.

Und wenn ich in Deutschland privat krankenversichert bin?
Wer privat krankenversichert ist, erhält sein Geld für medizinische Behandlungen zurück, wenn der Vertrag für das jeweilige Ausland gilt und der Schutz zeitlich ausreichend ist. Dies sollte vor Reiseantritt unbedingt geprüft werden.

Soll ich während des Studienaufenthaltes meine normale Krankenversicherung kündigen?
Nein, aber Sie können Ihre Deutsche Krankenversicherung auf Anwartschaft stellen, sofern Ihre Auslandsreisekrankenversicherung auch bei einem vorübergehenden Besuch in Deutschland Schutz bietet.

Sollte ich mich neben der Auslandsreisekrankenversicherung noch zusätzlich absichern?
Wer länger ins Ausland geht, sollte prüfen, ob seine private Haftpflichtversicherung gegebenenfalls noch über seine Eltern ausreichend Schutz bietet. Wer einen anderen verletzt oder dessen Eigentum beschädigt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Vermögen. Auch eine Unfall- und eine Rechtsschutzversicherung können je nach Situation sinnvoll sein.


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